Die Schweiz haftet nicht für Verluste von Gläubigern im Zusammenhang mit sogenannten AT1-Anleihen bei der Übernahme der Credit Suisse durch die UBS. Dies hat ein US-Bezirksgericht in New York entschieden.
Das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) informierte am Mittwoch über das Urteil. Das Gericht in New York habe entscheiden, dass die Eidgenossenschaft aufgrund der Staatenimmunität in dieser Angelegenheit nicht seiner Gerichtsbarkeit unterliege.
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In einer Zivilklage hatte eine Gruppe internationaler Investorinnen und Investoren demnach 370 Millionen Dollar gefordert. Hintergrund ist, dass die Finanzmarktaufsicht (Finma) angeordnet hatte, die AT1-Anleihen im März 2023 auf null abzuschreiben. Das Urteil können die Investoren nun innert 30 Tagen beim zuständigen Berufungsgericht anfechten. © Keystone-SDA