Darf gegen SVP-Nationalrat Andreas Glarner ermittelt werden? Ja – zumindest im Fall eines KI-generierten Wahlkampfvideos, entschied die Immunitätskommission. Anders sieht es bei einem Islam-kritischen X-Beitrag aus.

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Die Immunitätskommission des Nationalrats hat einen Entscheid zugunsten und einen gegen den Aargauer SVP-Nationalrat Andreas Glarner getroffen. Im Fall eines mit künstlicher Intelligenz generierten Internetvideos soll gegen Glarner ermittelt werden dürfen.

Die Kommission findet, dass die Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten AG im Fall des von Glarner geteilten Videos tätig werden darf. In diesem Video aus dem Wahlkampf 2023 machte die grüne Basler Nationalrätin Sibel Arslan angeblich Werbung für die SVP und deren Ausschaffungspraxis. Arslan zeigte in der Folge Glarner an.

Schwere der Straftat überwiegt Meinungsfreiheit

Die Immunitätskommisison kam zum Schluss, das Interesse des Opfers und die Schwere der Straftat sei höher zu gewichten als die Meinungsäusserungsfreiheit im Rahmen von Wahlkampagnen. Das teilten die Parlamentsdienste am Freitag mit. Der Fall geht nun noch an die Rechtskommission des Ständerats.

Nicht aufheben will die Kommission aber die Immunität von Glarner im Fall eines Beitrags von ihm auf der Kurznachrichtenplattform X. In diesem Beitrag ging es um den Islam. (sda/bearbeitet von skr)