Das Finanzdepartement prüft einen Weiterzug des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts zur unrechtmässigen Kürzung der Boni für das Management der untergegangenen Credit Suisse. Zudem weist es auf die Vorschläge des Bundesrats im Nachzug der CS-Krise hin.
Zunächst analysiere das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) das Urteil, teilte die Kommunikationsstelle am Mittwoch auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA mit.
Unabhängig davon verweist das EFD auf die Massnahmen, die der Bundesrat im April 2024 in seinem Bericht zur Bankenstabilität vorgeschlagen hat. In dieser Gesamtevaluierung des bestehenden Regelwerks legte die Landesregierung ein 22-Punkte-Paket mit Verbesserungen des "Too big to fail"-Regimes vor.
Dass es Anpassungen dieses Regimes braucht, ist weitgehend unbestritten. In dem Paket schlägt der Bundesrat unter anderem auch die Kürzung, Streichung oder den nachträglichen Einzug von Boni vor. Das soll die Verantwortlichkeit der Kader stärken. Ein Boni-Verbot schliesst die Landesregierung aus. © Keystone-SDA