Die 13. AHV-Rente soll nach dem Willen des Nationalrates mit einer höheren Mehrwertsteuer und ohne Lohnbeiträge finanziert werden. Das hat der Nationalrat am Mittwoch entschieden, nach einer Debatte über mehrere von Minderheiten vorgelegte Konzepte.
In der grossen Kammer setzten sich am Mittwoch jene Kräfte durch, die keinen Aufschub wünschten bei der Finanzierung der vom Volk an der Urne beschlossenen 13. AHV-Rente. Gemäss dem Beschlüssen des Nationalrates soll die Mehrwertsteuer befristet bis Ende 2030 um 0,7 Prozentpunkte erhöht werden.
Der Bundesrat beantragt zwar die gleiche Erhöhung der Mehrwertsteuer, aber unbefristet. Der Ständerat hingegen hatte ein Modell mit Mehrwertsteuer-Erhöhung und auch höheren Lohnbeiträgen beschlossen. Darin einbezogen hatte er auch die Finanzierung einer allfälligen Anhebung oder Abschaffung des AHV-Ehepaar-Plafonds.
Minderheitsanträge aus den Fraktionen von Mitte, SP und Grünen, dieses Modell auch dem Nationalrat beliebt zu machen, scheiterten indes am Widerstand von SVP, FDP und GLP. Auch dass die Antragsstellenden teilweise tiefere Ansätze für die Erhöhungen von Mehrwertsteuer und Lohnbeiträgen vorschlugen, führte nicht zum Ziel.
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Ebenfalls abgelehnt wurde die von FDP und SVP gewünschte Schuldenbremse für die AHV. Falle der Fonds unter 90 Prozent, solle die Mehrwertsteuer um 0,5 Prozentpunkte und das Rentenalter schrittweise um sechs Monate erhöht werden, beantragte Andri Silberschmidt (FDP/ZH). Der Antrag wurde mit 108 zu 89 Stimmen abgelehnt, © Keystone-SDA