Der Nationalrat will das Prinzip der gewaltfreien Erziehung von Kindern ausdrücklich im Schweizer Zivilgesetzbuch verankern. Als Erstrat hat er am Montag in seiner Sondersession eine entsprechende Bundesratsvorlage gutgeheissen.

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Mit 134 zu 56 Stimmen bei 2 Enthaltungen sagte er Ja zur Gesetzesanpassung, welche nun in den Ständerat geht. Nicht eintreten auf die Vorlage wollte eine SVP-Minderheit, deren Sprecher die ausdrückliche Erwähnung einer gewaltfreien Erziehung im Zivilgesetzbuch als unnötig bezeichnete.

Die Mehrheit im Rat ging hingegen mit dem Bundesrat einig, der im Vorfeld gesagt hatte, die explizite Erwähnung des Prinzips der gewaltfreien Erziehung hätte Leitbildcharakter. Sie würde klar signalisieren, dass körperliche Bestrafungen und andere Formen von erniedrigender Behandlung von Kindern nicht toleriert würden.

Die Vorlage geht auf eine Motion der Freiburger Mitte-Nationalrätin Christine Bulliard-Marbach zurück, welcher National- und Ständerat 2021 und 2022 zustimmten.  © Keystone-SDA