Ein Elternpaar tötete seine schwer behinderte, dreijährige Tochter. Das Obergericht Aargau sprach Mutter und Vater schuldig und verurteilte die beiden zu je zehn Jahren Freiheitsstrafe.

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Schuldig der vorsätzlichen Tötung - das Obergericht des Kantons Aargau hat am Dienstag ein Elternpaar zu je zehn Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Sie hatten 2020 ihre dreijährige, schwer behinderte Tochter getötet.

Zudem sprach das Gericht gegen die beiden Deutschen eine Landesverweisung von zehn Jahren aus. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig. Sie können ans Bundesgericht weitergezogen werden.

Obergericht erhöhte Strafmass um zwei Jahre

Das Obergericht bestätigte mit seinem Urteil weitgehend den erstinstanzlichen Entscheid des Bezirksgerichts Muri-Bremgarten AG. Es erhöhte aber das Strafmass um je zwei Jahre.

Der Ankläger drang mit seiner Einstufung der Tat als Mord und eine Bestrafung mit je 18 Jahren Freiheitsentzug nicht durch. Ebenso wenig folgte es der Argumentation der Verteidiger, die auf Totschlag und teilbedingte dreijährige Freiheitsstrafen plädierten.

Die Grossmutter des getöteten Kindes wurde wie von der ersten Instanz freigesprochen. (sda/bearbeitet von nap)