Am Bundesgericht haben die Parteien am Freitag ihre Plädoyers in der Verhandlung über die Klage von zwei Aktionären der Credit Suisse gegen den Bund beendet. Das klagende Ehepaar fordert eine Entschädigung für den Verlust, den es durch die UBS-Übernahme erlitten hat.

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Der Anwalt der Beschwerdeführer wies darauf hin, dass der Bundesrat, die Finanzmarktaufsicht (Finma) und die Nationalbank beschwichtigende Erklärungen zur Lage der Grossbank abgegeben hätten. Das Eingreifen des Bundesrates habe die Situation verschärft, obwohl ein Konkurs der Credit Suisse alles andere als sicher gewesen sei.

Der Rückgriff auf das Notrecht und der Druck, der auf die Credit Suisse und die UBS ausgeübt wurde, zeigten, dass die Übernahme nicht notwendig war, wie der Anwalt sagte. Der anschliessende Anstieg der UBS-Aktien habe gezeigt, dass die Bank eigentlich ein gutes Geschäft gemacht habe.

Die Vertreterin des Bundes erinnerte daran, dass derjenige, der Aktien kaufe und verkaufe, auch die Risiken tragen müsse. Damit der Staat haftbar gemacht werden könne, müsse ein Beamte eine rechtswidrige Handlung begangen haben und Schaden entstanden sein. Die Voraussetzungen seien nicht erfüllt.

Nach diesen Plädoyers zog sich das Gericht zur Beratung zurück. Das Urteil wurde für Freitag erwartet.

Das Ehepaar forderte eine Entschädigung in Höhe von rund 56'000 Franken für den Wertverlust ihrer Credit Suisse-Aktien. Am 10., 13. und 15. März 2023 hatten die Kläger total 38'000 Aktien im Wert von 84'636 Franken gekauft. Sie investierten gemäss ihren Angaben, nachdem der Bundesrat Anfang März erklärt hatte, die Bank sei gut kapitalisiert.

Am Tag nach der Bekanntgabe der Übernahme der Credit Suisse durch die UBS am 19. März verkauften die beiden Investoren ihre Aktien für 30'187 Franken. Sie sind der Ansicht, dass der Bund für den Verlust verantwortlich ist, den sie bei dieser Transaktion erlitten haben.  © Keystone-SDA