Eltern sollen ihre Kinder ohne Gewalt erziehen – dieser Grundsatz wird nun ausdrücklich im Schweizer Zivilgesetzbuch festgeschrieben. Nach dem Nationalrat hat auch der Ständerat die Ergänzung klar gebilligt.

Er hiess am Dienstag mit 33 zu 4 Stimmen bei 7 Enthaltungen eine vom Bundesrat eingebrachte Ergänzung des Zivilgesetzbuchs gut. Der Nationalrat hatte ihr schon im Mai zugestimmt. Ziel der Vorlage ist es, klarzustellen, dass Gewalt in der Erziehung nicht erlaubt ist, und damit zur Gewaltprävention beizutragen.

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Gewaltfreiheit im Gesetz verankert

Die Bundesratsvorlage sieht zwei neue Sätze im Zivilgesetzbuch vor. Im ersten wird die Gewaltfreiheit im Gesetz verankert. Laut dem zweiten müssen die Kantone dafür sorgen, dass sich die Eltern und das Kind bei Schwierigkeiten in der Erziehung gemeinsam oder einzeln an Beratungsstellen wenden können.

Jedes fünfte Kind in der Schweiz erfährt regelmässig psychische Gewalt. Das zeigte eine im November 2024 von der Organisation Kinderschutz Schweiz vorgestellte Studie. (SDA/bearbeitet von skr)