Die Fünferkammer des Baselbieter Strafgerichts hat am Freitag einen 60-jährigen Schweizer wegen Mordes schuldig gesprochen und zu einer Freiheitsstrafe von 13 Jahren verurteilt.

Die Staatsanwaltschaft warf dem Mann vor, im Jahr 2000 in Münchenstein BL einen 21-jährigen Drogendealer erschossen zu haben und mit zwei Kilogramm Kokain geflohen zu sein. Sie forderte eine Freiheitsstrafe von 12 Jahren.

Urteil nach 25 Jahren

Die Verteidigung hielt dem entgegen, dass nach 25 Jahren zu viel unklar sei, um eine Mordverurteilung zu rechtfertigen. Weniger schwerwiegende Delikte, wie etwa ein Unfall, sind inzwischen verjährt.

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Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und kann von allen Parteien vor Kantonsgericht angefochten werden. Bis zum Erwachsen der Rechtskraft gilt für den Beschuldigten die Unschuldsvermutung. (sda/bearbeitet von phs)