Die Zürcher Staatsanwaltschaft hat die Strafuntersuchung im Zusammenhang mit der Ende 2022 aufgedeckten Datenleck-Affäre abgeschlossen. Die untersuchten Vorwürfe liessen sich keinen Personen zurechnen oder waren verjährt.
Trotz aufwändiger Ermittlungen konnten sich allfällige strafbare Handlungen nicht einer bestimmten Person innerhalb oder ausserhalb der Justizdirektion zurechnen, wie die Oberstaatsanwaltschaft am Freitag mitteilte. Die Einstellungsverfügung ist noch nicht rechtskräftig.
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Die Datenleck-Affäre nahm im November 2022 ihren Lauf, als ein Beschuldigter an einer Verhandlung vor Obergericht Informationen an Medienschaffende und Behördenvertreter abgab, die möglicherweise sensible Daten enthielten. An diese soll er vor Jahren über seinen Bruder gelangt sein, der damals im Auftrag der Informatikabteilung der Justizdirektion Computer und Datenträger fachgerecht entsorgen sollte. © Keystone-SDA