Kriegsmaterial soll künftig einfacher exportiert werden dürfen: Der Ständerat möchte Lieferungen an Nato-Staaten sowie deren Weitergabe an Drittstaaten erleichtern. Es soll aber Ausnahmen geben.
Die Schweizer Rüstungsindustrie soll beim Export von Kriegsmaterial künftig weniger strenge Regeln befolgen müssen. Ausfuhren in kriegsführende Nato-Staaten und die Weitergabe von exportierten Gütern sollen grundsätzlich möglich sein. Das hat der Ständerat beschlossen.
Er hat am Mittwoch entsprechende Änderungen des Kriegsmaterialgesetzes gutgeheissen – mit 31 zu 11 Stimmen bei einer Enthaltung. Als Nächstes ist der Nationalrat am Zug.
Gemäss Beschluss der kleinen Kammer sollen Kriegsmaterialexporte in Nato-Staaten grundsätzlich erlaubt werden – ausser es liegen ausserordentliche Umstände vor und die aussen- oder sicherheitspolitischen Interessen der Schweiz erfordern eine Ablehnung. Die Mehrheit folgte dem Vorschlag der Sicherheitspolitischen Kommission des Ständerats (SIK-S).
Diese Länder sollen neu das erhaltene Kriegsmaterial zudem ohne Zustimmung der Schweiz an ein anderes Land weitergeben können. Heute muss der Bundesrat solche Gesuche mit Verweis auf geltendes Recht ablehnen, was im Ausland regelmässig für Kritik sorgt. (sda/bearbeitet von ali)