Die Verlängerung der Ausschaffungshaft eines irakischen IS-Anhängers um zwölf Monate war nicht rechtmässig. Das hat das Bundesgericht entschieden.

Die Verzögerung der Ausschaffung des 2017 verurteilten IS-Anhängers in Schaffhausen ist nicht auf ein unkooperatives Verhalten des Betroffenen zurückzuführen. Aus diesem Grund war die vom Schaffhauser Migrationsamt verfügte Verlängerung der zunächst auf maximal sechs Monate festgelegte Ausschaffungshaft um weitere zwölf Monate nicht zulässig.

Zu diesem Schluss kommt das Bundesgericht in einem am Donnerstag publizierten Urteil. Die Beschwerde des Staatssekretariats für Migration wurde abgewiesen.

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Keine Gefährdung vorgelegen

Der Gesetzgeber habe die Bedingungen für eine Verlängerung der Ausschaffungshaft im Ausländer- und Integrationsgesetz (AIG) klar festgelegt. Eine Haftverlängerung könne nicht mit dem Vorliegen einer Gefährdung der inneren und äussern Sicherheit begründet werden. (SDA/bearbeitet von ng)