Die Juristin soll ohne Genehmigung eine TV-Doku über den Fall gedreht haben. Die Prozessbeteiligten werfen ihr Befangenheit vor.
Wegen Befangenheitsvorwürfen hat sich eine Richterin im Verfahren um den Tod der argentinischen Fussballlegende Diego Maradona aus dem Prozess zurückgezogen.
Julieta Makintach soll mit einer Produktionsfirma ohne Genehmigung und Wissen ihrer Kollegen eine TV-Dokumentation über den Fall gedreht haben. Argentinische Medien hatten am Wochenende Filmmaterial veröffentlicht, das sie offenbar bei einem Interview im Gerichtssaal zeigt – trotz eines ausdrücklichen Verbots von Kameraaufnahmen. Die 47-jährige Richterin versicherte, sie sei weder an derartigen Filmaufnahmen beteiligt gewesen, noch habe sie sie autorisiert.
Die Anwälte der Angeklagten, der Nebenkläger und die Staatsanwaltschaft hatten der Richterin Befangenheit vorgeworfen und gefordert, dass sie den Fall niederlegt. Anwalt Fernando Burlando, der Maradonas Töchter vertritt, hatte im Vorfeld gesagt, es sei ein "Skandal solchen Ausmasses, dass die ganze Welt über Argentiniens Justiz als schlechtestes Beispiel spricht". Gerichtspräsident Maximiliano Savarino sprach von einem "äusserst schwerwiegenden" Vorfall. Er ordnete an, die anstehenden Verhandlungstermine zu vertagen.
"Ich hoffe, dass der Prozess ohne mich weitergehen kann."
Makintach wies die Vorwürfe zwar zurück, verzichtete allerdings auf ihre weitere Mitarbeit in dem Verfahren. "Nach dem Antrag aller Parteien habe ich keine andere Wahl, als die Ablehnung zu akzeptieren", sagte sie laut einem Bericht der Zeitung "La Nación". "Ich hoffe, dass der Prozess ohne mich weitergehen kann." Bislang wurde das Verfahren von drei Richtern geführt. Nun muss geprüft werden, ob der Prozess abgebrochen und neu aufgerollt werden muss. Eine Entscheidung darüber soll am Donnerstag fallen.
Auch Maradonas Leibarzt steht vor Gericht
Seit März stehen in San Isidro nördlich von Buenos Aires sieben Ärzte und Pfleger von Maradona – darunter auch dessen Leibarzt Leopoldo Luque – wegen Totschlags vor Gericht. Maradona war am 25. November 2020 in einer privaten Wohnanlage im Alter von 60 Jahren an einem Herzinfarkt gestorben. Wenige Wochen zuvor hatte er sich einer Gehirnoperation unterzogen.
Nach Einschätzung der Ermittler waren bei der häuslichen Pflege des gesundheitlich schwer angeschlagenen Weltmeisters von 1986 massive Fehler gemacht worden. Maradonas Tochter Gianinna beschuldigte die Angeklagten, sie hätten ihren Vater in einem "dunklen, hässlichen und einsamen" Ort untergebracht und seien mehr an der Bezahlung als an seinem Wohlergehen interessiert gewesen.
Als Höchststrafe im Falle eines Schuldspruchs stehen jeweils bis zu 25 Jahre Haft im Raum. Alle Beschuldigten weisen die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft zurück. (dpa/sid/afp/bearbeitet von ms)