Gerade erst wurde die Untersuchungshaft für René Benko erneut verlängert, in einer ersten Anklage steht der Prozessstart bevor. Dennoch erhebt die Staatsanwaltschaft schon jetzt eine zweite Klage – erneut wegen betrügerischer Krida.
Die Wiener Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) erhebt im Verfahrenskomplex Signa eine weitere Anklage. Konkret gegen René Benko und eine Mitangeklagte wegen betrügerischer Krida. Eine entsprechende Anklageschrift wurde beim Landesgericht Innsbruck eingebracht, wie die Behörde mitteilte. Die Anklage ist noch nicht rechtskräftig.
Der betrügerischen Krida macht sich laut österreichischem Strafrecht schuldig, wer Teile seines Vermögens verheimlicht, beiseiteschafft, verkauft oder beschädigt – und damit die Befriedigung seiner Gläubiger vereitelt oder schmälert. Das Delikt kann nur von einem Schuldner mehrerer Gläubiger begangen werden (mindestens zwei).
Staatsanwaltschaft wirft Benko vor, Vermögenswerte beiseitegeschafft zu haben
Die WKStA wirft Benko vor, im Rahmen seiner Insolvenz als Einzelunternehmer die Befriedigung von Gläubigerforderungen verhindert beziehungsweise geschmälert zu haben, indem er Vermögenswerte beiseitegeschafft haben soll.
Konkret geht es laut der Behörde um Bargeld in Höhe von 120.000 Euro sowie elf hochpreisige Uhren, Manschettenknöpfe und Uhrenarmbänder im Gesamtwert von fast 250.000 Euro.
Geld, Uhren und Manschettenknöpfe waren in einem Tresor im Haus von Angehörigen entdeckt worden. Die Mitangeklagte soll zur Tat René Benkos beigetragen haben.
Der Schadensbetrag beläuft sich laut Anklage auf knapp 370.000 Euro. Der Strafrahmen im Fall einer Verurteilung beträgt ein bis zehn Jahre Freiheitsstrafe. Die Anklage ist Teil des Verfahrenskomplexes Signa.
Bereits Ende Juni hatten Ermittler Benko zugeschriebene Vermögenswerte bei Angehörigen des Pleitiers entdeckt. Die in der Anklage genannten Teile seines Privatvermögens soll er in einem Tresor gebunkert haben, der hinter Weinkartons versteckt war.
Eine weitere Uhr im Wert von rund 19.300 Euro und 5.000 Euro Bargeld entdeckten die Ermittler damals laut "Standard" in Benkos Villa in Innsbruck – versteckt in einer Munitionsschachtel beziehungsweise einem Munitionsfach im Waffentresor. Zu diesem Tresor soll ausschliesslich Benko persönlich Zugriff gehabt haben.
Zweite Anklage könnte in Prozess Mitte Oktober mitverhandelt werden
Der erste Prozess im Signa-Verfahrenskomplex wird am 14. und 15. Oktober am Landesgericht Innsbruck stattfinden. Laut Gericht wird jeweils ab 9:00 Uhr vor einem Schöffengericht im Schwurgerichtssaal verhandelt.
Sollte die zweite Anklage rechtskräftig werden, wovon auszugehen ist, sei es wahrscheinlich, dass der Sachverhalt im selben Prozess verhandelt beziehungsweise einbezogen wird, sagte Gerichtssprecher Klaus Jennewein der Austria Presse Agentur. Dies sei in der Strafprozessordnung bei einem "identen Angeklagten" beziehungsweise demselben Tatzeitraum auch so vorgesehen.
Zunächst aber haben Benkos Anwälte die Möglichkeit, binnen zwei Wochen Einspruch gegen die Anklage zu erheben. Wird Einspruch erhoben, wäre aber eine Entscheidung darüber bis zum Prozess im Oktober möglich – und dieser würde somit nicht verzögert werden, sagte Jennewein.
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Erst am 9. September hatte das Wiener Landesgericht für Strafsachen die Untersuchungshaft für den Signa-Gründer erneut verlängert. Benko muss demnach mindestens bis zum 10. November in Haft bleiben. Das Gericht geht nach eigenen Angaben weiterhin vom Vorliegen einer Tatbegehungsgefahr und dringendem Tatverdacht aus.
Verwendete Quellen
- Mitteilung der WKStA
- Austria Presse Agentur
- Deutsche Presse-Agentur