Im Verfahrenskomplex Signa ist die erste Anklage bei Gericht eingelangt. René Benko wird der betrügerischen Krida verdächtigt. Nun ist das Landesgericht Innsbruck am Zug.
Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) in Wien hat erstmals Anklage gegen René Benko erhoben. Die Anklage erfolge im Verfahrenskomplex Signa wegen betrügerischer Krida, teilte die Behörde mit. Die Anklageschrift wurde demnach beim Landesgericht Innsbruck eingebracht. Sie muss noch vom Gericht zugelassen werden.
Laut WKStA soll Benko im Rahmen seiner Insolvenz als Einzelunternehmer die Befriedigung von Gläubigerforderungen verhindert beziehungsweise geschmälert haben, indem er Vermögenswerte beiseitegeschafft haben soll.
Der betrügerischen Krida macht sich schuldig, wer Teile seines Vermögens verheimlicht, beiseiteschafft, verkauft oder beschädigt – und damit die Befriedigung seiner Gläubiger vereitelt oder schmälert. Das Delikt kann nur von einem Schuldner mehrerer Gläubiger begangen werden (mindestens zwei).
Konkret betroffen sind demnach:
- Eine Miet- und Betriebskostenvorauszahlung in Höhe von rund 360.000 Euro für die Anmietung eines Hauses, die wirtschaftlich und sachlich unvertretbar war.
- Eine Schenkung von 300.000 Euro an Angehörige.
Beides habe Benko veranlasst, als die Signa bereits in zunehmenden Zahlungsschwierigkeiten gesteckt habe und als ein Konkurs bereits absehbar gewesen sei.
Termin für Prozess dürfte bald feststehen
In dieser ersten Anklage geht es laut WKStA also um einen Schadensbetrag von 660.000 Euro. Benko drohen in der Causa ein bis zehn Jahre Freiheitsstrafe. Für Benko gilt die Unschuldsvermutung, er bestreitet die Vorwürfe.
Weil sich der 48-Jährige schon seit Anfang des Jahres in Untersuchungshaft befindet, gelte für die Justiz ein Beschleunigungsgebot, sagte eine Sprecherin der Anklagebehörde. Insofern könnte das Landesgericht Innsbruck schon bald einen Termin für das Hauptverfahren festsetzen.
Möglicherweise hat die österreichische Justiz Konsequenzen aus den langwierigen Korruptionsermittlungen gegen Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser gezogen und deshalb nun im Fall Benko einen ersten Teil-Aspekt zur Anklage gebracht. Im Fall Grasser hatte es vom Beginn der Ermittlungen in der Causa Buwog um die Privatisierung einer Wohnungssgellschaft bis zur Anklageerhebung sieben Jahre gedauert. Neun weitere Jahre brauchte es, bis Ende März 2025 ein rechtskräftiges Urteil gefällt war.
Zahlreiche weitere Ermittlungen gegen Benko
Die WKStA ermittelt seit Ende 2023 und noch in zahlreichen weiteren Fällen gegen den Signa-Gründer. Im Verfahrenskomplex Signa wird mit Unterstützung der Soko Signa des österreichischen Bundeskriminalamts unter anderem ermittelt wegen schweren Betrugs, betrügerischer Krida, Untreue, Förderungsmissbrauchs und Gläubigerbegünstigung.
"Ermittelt wird gegen mehr als ein Dutzend Beschuldigte und zwei Verbände, der ermittlungsgegenständliche Gesamtschaden beläuft sich derzeit auf rund 300 Millionen Euro", teilte die WKStA mit.
Ermittlungen gegen Benko noch einmal ausgeweitet
Seit Anfang des Jahres sitzt der Immobilien-Unternehmer in Untersuchungshaft. Ende Juni hatte die WKStA mitgeteilt, dass die Ermittlungen gegen René Benko noch einmal ausgeweitet wurden. Zu einigen Verdachtsfällen seien erste Ermittlungsstränge bereits abgeschlossen, teilte die Staatsanwaltschaft damals mit.
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Ein Bericht sei zur Prüfung an die Oberstaatsanwaltschaft und das Justizministerium geschickt worden, hiess es ohne nähere Details. In solchen Berichten wird entweder eine Anklage oder die Verfahrenseinstellung vorgeschlagen – letzteres gilt im Fall von Benko als unwahrscheinlich.
Ermittelt wird nun unter anderem auch wegen einer mutmasslichen Millionenzahlung der Signa Prime Selection AG an eine Familienstiftung in Benkos Umfeld, ein von einer Benko-Firma zu billig vermietetes Luxus-Chalet, einem 17-Millionen-Euro-Kredit, mit dem die Signa-Holding das Privathaus eines Signa-Beraters finanziert haben soll. Zudem steht mutmasslicher Käuferbetrug im Raum.
Verwendete Quellen
- Mitteilung der WKStA
- Deutsche Presse-Agentur