René Benko soll vorerst in Untersuchungshaft bleiben. Das gab das Landesgericht für Strafsachen in Wien bekannt.

Im Ermittlungsverfahren gegen René Benko wurde die Untersuchungshaft um zwei weitere Monate verlängert. Das bestätigte das Landesgericht für Strafsachen Wien. Benko muss demnach bis zum 10. November in Haft bleiben. Das Gericht gehe weiterhin vom Vorliegen einer Tatbegehungsgefahr und dringendem Tatverdacht aus.

Der gefallene Tiroler Signa-Gründer kann innerhalb von drei Tagen Beschwerde gegen die Entscheidung einlegen. Benkos Verteidigung gab zunächst keine Erklärung dazu ab.

Gesetzlich muss das Gericht in regelmässigen Abständen prüfen, ob die Voraussetzungen für eine Fortsetzung der Untersuchungshaft vorliegen. Zuletzt wurde die U-Haft von Benko im August verlängert.

Die Verhandlung wurde jedoch auf Antrag des beschuldigten Benko auf Enthaftung anberaumt, wie das Landesgericht für Strafsachen Wien mitteilt. Es handelte sich um einen weiteren, bisher nicht erfolgreichen Versuch des früher als Tycoon gehandelten Signa-Machers, aus der U-Haft freizukommen.

Prozess gegen Benko in Innsbruck am 14. Oktober

Am 14. Oktober beginnt am Landesgericht Innsbruck ein erster, auf zwei Tage anberaumter Prozess gegen Benko, der sich seit 24. Jänner in der Justizanstalt (JA) Wien-Josefstadt in U-Haft befindet. Eine Überstellung des 48-Jährigen nach Tirol ist offenbar unmittelbar vor der Hauptverhandlung geplant.

Im ersten Benko-Prozess, der aufgrund des erwarteten medialen Interesses in den Schwurgerichtssaal des Innsbrucker Landesgerichts verlegt wurde, geht es um den Vorwurf der betrügerischen Krida.

Benko drohen bis zu zehn Jahre Haft

Benko wird angekreidet, er habe im Rahmen seiner Insolvenz als Einzelunternehmer die Befriedigung von Gläubigerforderungen verhindert beziehungsweise geschmälert, indem er Vermögenswerte beiseite schaffte. Die Anklage geht von einer Schadenssumme von 660.000 Euro aus. Benko drohen im Fall einer Verurteilung ein bis zehn Jahre Haft.

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Benkos Signa Holding hatte Ende 2023 Insolvenz angemeldet. Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) ermittelt in diesem Zusammenhang wegen schweren Betrugs, betrügerischer Krida, Untreue, Förderungsmissbrauchs und Gläubigerbegünstigung gegen Benko und mehr als ein Dutzend weitere Beschuldigte und zwei Verbände. (ng)

Verwendete Quellen

  • Pressemitteilung des Landesgerichts für Strafsachen Wien
  • APA