Der Bund will Asylanträge von Syrerinnen und Syrern ab dem 1. September wieder prüfen. In einem ersten Schritt betreffe dies aber nur Schutzbedürftige, die keine flüchtlingsrelevanten Asylgründe geltend machen, wie das Staatssekretariat für Migration bekannt gab.

Auch für straffällige Personen und Menschen, die eine Gefährdung der inneren oder äusseren Sicherheit der Schweiz darstellten, werde die Entscheidtätigkeit wieder aufgenommen, hiess es weiter.

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Nach dem Sturz des syrischen Langzeit-Machthabers Baschar al-Assad Mitte Dezember 2024 hatte das Staatssekretariat für Migration (SEM) per sofort alle Asylverfahren und -entscheide von Asylsuchenden aus Syrien sistiert. Damals hiess es, es könne nicht fundiert überprüft werden, ob Asylgründe vorliegen.

Das SEM beobachte die Lage in Syrien "weiterhin sorgfältig" und werde zu einem späteren Zeitpunkt die Entscheidtätigkeit für weitere Personenkategorien aus Syrien wieder aufnehmen.  © Keystone-SDA