Ein Mann soll in der Schweiz mit Telefonanrufen und Lügengeschichten von älteren Personen eine Million Franken ergaunert haben. Er sass bereits in Deutschland eine langjährige Haftstrafe ab.

Ein mutmasslicher Enkeltrickbetrüger ist im Kanton Aargau wegen gewerbsmässigen Betrugs angeklagt worden. Die Deliktsumme beträgt eine Million Franken. Der 38-jährige Pole wurde nach der Verbüssung einer Haftstrafe in Deutschland an die Schweiz ausgeliefert.

Der Mann war über mehrere Jahre Mitglied einer internationalen Gruppe, die sich auf Betrugstaten gegenüber älteren Menschen spezialisiert hatte, wie die Oberstaatsanwaltschaft Aargau am Donnerstag mitteilte. Er soll zwischen März 2012 und Juli 2016 an 32 Enkeltrickbetrügen in der Schweiz beteiligt gewesen sein.

Geplanter Betrug in elf Fällen gelungen

Die Betrugstaten wurden laut Anklage vorwiegend von Polen aus geplant und gesteuert. In elf Fällen sei es zu einer erfolgreichen Übergabe von Bargeld oder Wertgegenständen wie Goldbarren und Armbanduhren innerhalb der Schweiz gekommen. Die Schadenssumme belaufe sich auf 1,02 Millionen Franken. In weiteren 21 Fällen sei es beim Versuch geblieben.

Der Beschuldigte soll zu einer Freiheitsstrafe von 3 Jahren und 6 Monaten verurteilt werden. Die Anklage ist beim Bezirksgericht Aarau hängig. Die Staatsanwaltschaft hat die Durchführung eines abgekürzten Verfahrens beantragt.

Im vergangenen Mai wurde der Pole von Deutschland über das Bundesamt für Justiz nach Verbüssung einer langjährigen Haftstrafe an die Schweiz ausgeliefert.

Ältere Personen gezielt unter Druck gesetzt

Der Enkeltrickbetrüger und die Gruppierung handelten gemäss Oberstaatsanwaltschaft Aargau nach der immer gleichen Masche. In Telefongesprächen gaben sich Beteiligte als nahe Verwandte oder Bekannte der jeweils kontaktierten Person aus.

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Durch gezielte Gesprächsführung und psychischen Druck wurden die Angerufenen dazu veranlasst, grössere Geldbeträge oder Wertgegenstände herauszugeben. Die Opfer glaubten, damit einem Familienmitglied in einer Notlage zu helfen.

Die Auswahl der betagten Geschädigten erfolgte laut Anklage systematisch: Es wurden alt klingende Vornamen im Telefonverzeichnis gesucht. (SDA/bearbeitet von ng)