Die Anwälte von vier Pro-Palästina-Aktivisten haben am Bezirksgericht Zürich Freisprüche gefordert. Die Aktion an der ETH sei von der Versammlungsfreiheit geschützt. Die Beschuldigten kritisierten das Vorgehen der ETH.
Die ETH kriminalisiere die Meinungsfreiheit, hiess es in einem längeren Schlusswort, das die vier Beschuldigten am Dienstag hielten. Die Hochschule sei nicht unabhängig, die Politik drohe mit Kürzungen und private Firmen bestimmten mit, was geforscht werde, sagte einer der Beschuldigten. Kritik sei nicht erwünscht und die "akademische Freiheit" interpretiere die Hochschule selektiv.
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Dass die vier Studierenden Hausfriedensbruch begangen und an einer unbewilligten Demonstration teilgenommen hätten, wiesen ihre Anwälte zurück. Sie stellten Beweisvideos infrage. Bei der Aktion sei aber auch der Lehrbetrieb nicht gestört worden, eine "kritische, kreative Auseinandersetzung mit Israel" sei der Protest in der Haupthalle der ETH Zürich vielmehr gewesen, an dem rund 70 Personen teilgenommen hatten.
"Fantasievoller" Protest
Ein Anwalt argumentierte, dass die Menschen angesichts eines "Völkermords" das Recht hätten, zu demonstrieren. Die ETH wolle sie aber davon abhalten. Durch ihre Zusammenarbeit mit israelischen Universitäten unterstütze die ETH einen möglichen Genozid. Die Demonstrierenden hätten die Hochschule daran erinnert, "fantasievoll und verhältnismässig".
Die Staatsanwaltschaft war am Prozess nicht anwesend. Die Urteile werden frühestens Ende Oktober eröffnet. © Keystone-SDA