Seit Januar sind Rottweiler im Kanton Zürich verboten. Deshalb müssen sie nun zum Verhaltenstest.
Das Zürcher Veterinäramt hat mit den Prüfungen für Rottweiler begonnen. Bisher beurteilten die Fachleute 24 der neuerdings verbotenen Vierbeiner.
In einem Fall verfügte das Veterinäramt Sofortmassnahmen, weil der Hund aggressiv war. Dies bedeutet aber nicht, dass das Tier eingeschläfert wird. Dies sei wirklich die allerletzte Option, sagte der Zürcher Kantonstierarzt Lukas Perler am Mittwoch im umzäunten Testgelände im Norden von Zürich.
Es werden aber Kurse, Leinen- oder Maulkorbpflicht verfügt. Dies blüht wohl auch einigen anderen Haltern, deren Fälle aber noch nicht abgeschlossen sind.
Hunde müssen zum Test - damit sie legal gehalten werden dürfen
Insgesamt müssen 306 Hündinnen und Hunde zum Test antraben, damit sie weiterhin legal gehalten werden können. Die Zahl der Rottweiler nahm seit Inkrafttreten des Verbots im Januar bereits um 15 Prozent ab. Die Halter gaben den Hund entweder weg oder zogen in einen anderen Kanton, der bisher kein Verbot hat.
Im Oktober 2024 hatte ein Rottweiler in Adlikon ZH fünf Personen attackiert und gebissen. Nach dem Angriff war auch die Politik aktiv geworden. (sda/bearbeitet von mbo)