Die Schweiz hat die Rechte der südafrikanischen Sportlerin Caster Semenya verletzt. Die Grosse Kammer des Europäischen Menschenrechtsgerichtshofs hat den Entscheid von 2023 zu Ungunsten der Schweiz bestätigt. Das Urteil wurde am Donnerstag eröffnet.

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Semenya, die seit 2018 von Wettkämpfen ausgeschlossen ist, weil sie sich weigerte, ihren Testosteronspiegel zu senken, wurde ein faires Verfahren verweigert, wie der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) entschied. Semenya begrüsste das "positive Ergebnis" des Gerichtshofs. "Es ist eine Erinnerung an die Politiker, dass die Prioritäten beim Schutz der Athleten liegen sollten", betonte die zweifache Olympiasiegerin über 800 Meter.

Die Richter in Strassburg (F) verurteilten die Schweiz mit einer Mehrheit von 15 zu 2 Stimmen, dass das Recht der Athletin auf ein faires Verfahren von der Schweiz verletzt wurde. Das Gericht erklärte jedoch die Beschwerden von Semenya für unzulässig, die Verstösse gegen ihr Recht auf Privatsphäre und auf einen wirksamen Rechtsbehelf angeprangert hat und sich als Opfer von Diskriminierung sieht.

Semenya ging über mehrere Instanzen

Vor zwei Jahren hatte die erste Instanz des EGMR die Beschwerde von Semenya in mehreren Punkten gutgeheissen. Insbesondere stellte sie fest, dass Semenyas Recht auf Achtung der Privatsphäre in Verbindung mit dem Diskriminierungsverbot durch die Richtlinien des internationalen Verbands World Athletics (WA) verletzt werde.

Das Urteil richtete sich gegen die Schweiz, weil das Bundesgericht als letzte nationale Instanz über den Fall entschieden hatte. Semenya hatte den Entscheid vom Internationalen Sportgerichtshof (CAS), der seinen Sitz ebenfalls in Lausanne hat, an das höchste Schweizer Gericht weitergezogen. (sda/bearbeitet von phs)