Im Kanton St. Gallen wurde ein Wolfspaar zum Abschuss freigegeben. Das Bundesgericht hat nun geurteilt, dass dies rechtswidrig war.
Behörden und Justiz im Kanton St. Gallen haben sich bei der Beurteilung einer Abschuss-Verfügung für einen Wolf auf unvollständige und unzureichende Dokumente gestützt. Dies zeigt ein Urteil des Bundesgerichts.
Das Bundesgericht hat eine Beschwerde von Pro Natura gegen den von den St. Galler Behörden bewilligten Abschuss des Wolfsrüden M111 oder der Fähe F35 gutgeheissen. Das Wolfspaar ist seit 2019 im Schils- und Weisstannental unterwegs. Dies geht aus einem am Donnerstag publizierten Urteil hervor.
Mehrere Schafe getötet
Im Spätsommer 2023 wurde im Schilstal an zwei Tagen je ein Schaf gerissen, wobei einer der Angriffe auf der Basis von DNA-Daten der Fähe F35 zugeordnet werden konnte. Bei einer weiteren Attacke im November 2023 wurden acht Schafe getötet. Diese waren durch einen Elektrozaun geschützt.
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Bei der Prüfung dieses Risses – der zur Abschussverfügung führte – folgten die Behörden nicht den entsprechenden Richtlinien. Dennoch stützte sich auch das Verwaltungsgericht auf die unvollständigen Unterlagen. (SDA/bearbeitet von tas)