Das Urteil für einen detailliert geplanten Mord aus Rache wurde für rechtskräftig erklärt. Der Täter hatte sein Opfer in der Schweiz in einen Hinterhalt gelockt.

Ein Urteil aus Braunschweig zu einem in der Schweiz verübten Rachemord ist rechtskräftig. In einem am Montag veröffentlichten Beschluss wies der Bundesgerichtshof in Karlsruhe die Revision des wegen Mordes verurteilten Täters zurück. Es habe keine Rechtsfehler gegeben, damit sei das Urteil rechtskräftig.

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Die Braunschweiger Richter hatten den damals 25 Jahre alten Mann am 1. Oktober 2024 wegen gemeinschaftlichen Mordes verurteilt. Nach dem nun rechtskräftigen Urteil hatte er in der Schweiz einen ihm seit Kindheitstagen bekannten gleichaltrigen Mann in einen Hinterhalt gelockt und erstochen.

Rache für mutmasslich getöteten Vater

Das Motiv war Rache, weil er und seine Schwester den Getöteten für den mutmasslich gewaltsamen Tod seines Vaters verantwortlich machten. Die in Pakistan lebende Schwester soll via Internet eine Liebesbeziehung zu dem Getöteten aufgebaut und ihn im Juni 2023 zum späteren Tatort gelockt haben. (afp/bearbeitet von ng)