Björn Höcke muss fast 30.000 Euro Strafe zahlen, weil er bei Veranstaltungen eine verbotene SA-Losung verwendet hatte. Seine Beschwerde gegen die Urteile wurde vom Bundesgerichtshof zurückgewiesen.

Der thüringische AfD-Fraktionschef Björn Höcke ist rechtskräftig wegen des Verwendens einer NS-Parole zu Geldstrafen verurteilt. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe bestätigte nach Angaben vom Donnerstag die Urteile des Landgerichts Halle in Sachsen-Anhalt.

Es ging um zwei Vorfälle bei Veranstaltungen, bei denen Höcke die verbotene Losung der nationalsozialistischen SA "Alles für Deutschland" ausgesprochen beziehungsweise seine Zuschauer dazu animiert hatte, sie zu vervollständigen.

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Mehrere Geldstrafen für Höcke

Das Landgericht sprach ihn im Mai und im Juli 2024 jeweils wegen der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen schuldig. Es verhängte eine Geldstrafe von 16.900 Euro und eine von 13.000 Euro.

Höcke wandte sich an den BGH, der aber keine Rechtsfehler fand. Höcke habe die Parolen nicht in Ausübung seines Mandats als Abgeordneter benutzt, erklärte der BGH. Seine Äusserungen seien nicht vor strafrechtlicher Verfolgung geschützt. (afp/bearbeitet von ng)