Aufträge aus öffentlicher Hand unterliegen speziellen Regeln. Das ist auch in Deutschland so. Doch seit Jahren bemängelt die EU-Kommission, wie die Vergaben dieser Aufträge in Deutschland läuft. Jetzt zieht sie deshalb vor Gericht.
Die EU-Kommission verklagt Deutschland wegen seines Regelwerks zur Vergabe öffentlicher Aufträge vor dem Europäischen Gerichtshof. Trotz leichter Besserungen setze Deutschland entsprechendes EU-Recht bis heute nicht hinreichend um, teilte die Brüsseler Behörde mit.
Sie bemängelt unter anderem die Definition des Auftraggebers im deutschen Recht. Diese sei unklar, was die Auswahl des richtigen Vergabeverfahrens erschwere. Zudem müssten sich Auftraggeber im Postsektor nicht an Vorschriften für die öffentliche Auftragsvergabe halten.
Deutschland bessert nach – doch das reicht Brüssel nicht
Die Kommission hatte Deutschland nach eigenen Angaben bereits 2019 zweifach zum Handeln aufgefordert, 2021 folgte eine begründete Stellungnahme der Brüsseler Behörde. Die Bundesregierung habe zwar teilweise nachgesteuert. Nach wie vor bestünden aber drei der acht kritisierten Punkte, weshalb die Kommission nun vor Gericht zieht.
Die Brüsseler Behörde betonte, ein geregelter Wettbewerb bei öffentlichen Vergaben sei für alle Seiten wichtig. Für Unternehmen schaffe er faire Bedingungen, während er Behörden die Suche nach dem besten Angebot ermögliche. (dpa/bearbeitet von thp)