Die EU bereitet mögliche Strafmassnahmen gegen Israel vor – für den Fall, dass die neuen Hilfszusagen für Gaza scheitern. Auf dem Tisch liegen drastische Optionen. Ob es dazu kommt, hängt auch vom Verhalten Israels in den kommenden Tagen ab.

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Die EU baut für den Fall des Scheiterns der neuen Hilfsvereinbarungen für den Gazastreifen eine Drohkulisse gegen Israel auf. Wie Diplomaten der Deutschen Presse-Agentur in Brüssel bestätigen, liess die EU-Aussenbeauftragte Kaja Kallas den Mitgliedstaaten einen Katalog mit Massnahmen übermitteln, mit denen die israelische Regierung theoretisch unter Druck gesetzt werden könnte. Er umfasst etwa das Aussetzen von Handelsvorteilen, ein Waffenembargo und die Blockade von Israels Zugang zum EU-Forschungsförderungsprogramm Horizon.

Zudem könnten demnach Einreisebestimmungen für israelische Staatsbürger verschärft und Sanktionen gegen Politiker verhängt werden, die eine Verantwortung für die katastrophale humanitäre Situation im Gazastreifen tragen. Auch das Luftverkehrsabkommen zwischen der EU und Israel wird als mögliches Druckmittel erwähnt. Dieses hat den Markt für Direktflüge zwischen Israel und der EU geöffnet.

Verstoss gegen den Grundsatz der Achtung der Menschenrechte

Den Auftrag für die Erstellung des Katalogs mit möglichen Massnahmen hatte Kallas im Juni bei einem Aussenministertreffen der EU bekommen. Zuvor waren EU-Prüfer zu dem Ergebnis gekommen, dass Israel mit seinem Vorgehen im Gazastreifen gegen den Grundsatz der Achtung der Menschenrechte verstösst. Dieser ist in einem seit 2000 geltenden Assoziierungsabkommen zwischen beiden Seiten als eine Voraussetzung für enge Zusammenarbeit festgelegt worden.

Konkret wird Israel vor allem vorgeworfen, in den vergangenen Monaten kaum noch Lieferungen von Hilfsgütern in den Gazastreifen zugelassen zu haben. Israel begründete dies damit, dass die islamistische Hamas von den Lieferungen profitiere.

Auf politischer Spitzenebene soll nun am kommenden Dienstag bei einem Aussenministertreffen in Brüssel über die Handlungsoptionen gesprochen werden. Angesichts der jüngsten Entwicklungen gilt es allerdings als sehr unwahrscheinlich, dass Entscheidungen getroffen werden.

Nahostkonflikt - Gaza
EU-Prüfer waren zu dem Ergebnis gekommen, dass Israel mit seinem Vorgehen im Gazastreifen gegen den Grundsatz der Achtung der Menschenrechte verstösst. (Archivbild) © dpa / Jehad Alshrafi/AP/dpa

Verbessert Deal mit Israel die Situation?

So hat Israel am Donnerstag bestätigt, eine Vereinbarung für eine bessere Versorgung der notleidenden Zivilbevölkerung im abgeriegelten Gazastreifen akzeptiert zu haben. Sie sieht nach EU-Angaben unter anderem eine deutliche Erhöhung der Zahl der täglichen Lebensmittellieferungen und anderer Hilfsgüter per Lastwagen vor.

Konkret sollen auch mehr Grenzübergänge zu dem Küstengebiet öffnen und die jordanischen und ägyptischen Hilfsrouten wieder genutzt werden können. Die Massnahmen werden nach EU-Angaben in den kommenden Tagen in Kraft treten. Dabei soll auch sichergestellt werden, dass keine Hilfe an die Hamas umgeleitet werde.

Bundesregierung ist offen für Beratungen

Ob, und wenn ja, welche Massnahmen im Fall eines Scheiterns der Hilfsvereinbarung getroffen werden könnten, ist derzeit unklar. Eine Rolle spielt dabei auch, dass einige Massnahmen einer einstimmigen Zustimmung aller Mitgliedstaaten bedürfen und Länder wie Deutschland Sanktionen gegen Israel äusserst kritisch gegenüberstehen. Zum Beispiel Handelsmassnahmen könnten aber vermutlich auch per Mehrheitsentscheidung veranlasst werden.

Bundeskanzler Friedrich Merz hatte im vergangenen Monat ein deutsches Ja zur Suspendierung des EU-Assoziierungsabkommens mit Israel ausgeschlossen. "Ein Ausserkraftsetzen oder gar eine Kündigung dieses Abkommens kommt mit der Bundesregierung nicht infrage", sagte der CDU-Politiker. Zugleich billigte er allerdings beim jüngsten EU-Gipfel einen Arbeitsauftrag, mit dem die Aussenminister der EU-Staaten aufgefordert werden, Beratungen über Konsequenzen aus dem Prüfbericht "soweit erforderlich" fortzusetzen. (dpa/bearbeitet von skr)