Die Wohnungsnot in Zürich erreicht einen neuen Höhepunkt. Die Stadt geht nun drastisch vor: Wer in einer städtischen Wohnung zu viel Platz beansprucht, muss mit Konsequenzen rechnen. Über 1.000 Mietverhältnisse stehen auf dem Prüfstand.
Die Schweizer Metropole Zürich verschärft ihren Kampf gegen die Wohnungsnot. In der gesamten Stadt standen zum 1. Juli 2025 gerade einmal 235 Wohnungen leer, wie das SRF berichtet. Dies entspricht einer Leerwohnungsziffer von nur 0,1 Prozent – der niedrigste Wert in der gesamten Schweiz. Als Reaktion darauf setzt die Stadtverwaltung nun eine bereits 2019 erlassene Verordnung konsequent durch: Mieter städtischer Wohnungen, die zu viel Wohnraum für sich beanspruchen, müssen mit Umzugsaufforderungen rechnen.
Strenge Regeln für städtische Wohnungen
Die Vermietungsverordnung der Stadt Zürich definiert klare Kriterien für die Nutzung städtischer Wohnungen. Zu den zentralen Punkten gehören laut SRF die Wohnsitzpflicht in Zürich, eine angemessene Mindestbelegung sowie Einkommensgrenzen. Konkret bedeutet dies: In einer Vier-Zimmer-Wohnung sollten mindestens drei Personen leben. Die Stadt will zudem verhindern, dass besonders günstige Wohnungen von wohlhabenden Personen belegt werden.
Nach einer fünfjährigen Übergangsfrist beginnt die Stadt jetzt mit der systematischen Kontrolle bestehender Mietverhältnisse. Bislang wurden die Regeln nur bei Neuvermietungen angewandt. Im Fokus stehen zunächst Verstösse gegen die Wohnsitzpflicht sowie stark unterbelegte Wohnungen.
Über 1.000 unterbelegte Wohnungen im Visier
Von den rund 1.100 städtischen Wohnungen, die als unterbelegt gelten, sind etwa 150 stark unterbelegt. Kornel Ringli von Liegenschaften Stadt Zürich erklärt gegenüber dem SRF, was dies konkret bedeutet: "Das sind Wohnungen, bei denen die Mindestbelegung um zwei Personen unterschritten wird." Als Beispiel nennt er eine Einzelperson, die alleine eine Vier-Zimmer-Wohnung bewohnt.
Betroffene Mieter werden schriftlich informiert und aufgefordert, Massnahmen zu ergreifen. Dies kann entweder durch eine Änderung der Belegung – etwa durch Aufnahme weiterer Bewohner – oder durch einen Wohnungswechsel geschehen.
Umzug statt Kündigung als erster Schritt
Die Stadt betont, dass eine Kündigung nur als letzte Konsequenz in Betracht gezogen wird. "Sie können dafür ein Tauschformular ausfüllen und ihre Wünsche angeben – zum Beispiel betreffend Wohnquartier und Mietzins", erläutert Ringli das Vorgehen bei SRF. Den betroffenen Mietern wird demnach zunächst eine passende Ersatzwohnung angeboten.
Die Überprüfung aller betroffenen Mietverhältnisse wird schrittweise erfolgen. Nach den etwa 150 stark unterbelegten Wohnungen sollen in einem zweiten Schritt die knapp 1000 Wohnungen kontrolliert werden, die nur mit einer Person unterbelegt sind. Die Kontrolle der Einkommensverhältnisse soll laut SRF erst ab 2028 folgen.
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Gerichtlicher Widerstand verzögerte Umsetzung
Die Umsetzung der strengen Mietregeln war nicht ohne Hindernisse. Wie SRF berichtet, wurde die Einführung der Kontrollen durch einen Rechtsstreit verzögert. Eine Mieterin eines städtischen Sechs-Zimmer-Hauses hatte gegen die Verordnung bis vor das Bundesgericht geklagt. Die Richter gaben jedoch der Stadt recht, wodurch der Weg für die nun einsetzenden Kontrollen frei wurde.
Bereits 2019 hatte die Stadt die Regeln angekündigt, gewährte jedoch eine fünfjährige Übergangsfrist, in der Mieter selbst Massnahmen ergreifen konnten – etwa durch die Suche nach einer neuen, passenderen Wohnung. Diese Frist ist nun abgelaufen, und die Stadt beginnt mit der konsequenten Durchsetzung ihrer Verordnung.