Eine ehemalige Moderatorin wirft Sean "Diddy" Combs vor, sie im Jahr 2000 nach einem Konzert in Wien vergewaltigt zu haben. Die Wiener Staatsanwaltschaft soll eine entsprechende Anzeige bestätigt haben.

Mehr News zu Stars & Unterhaltung

Während Sean "Diddy" Combs in den USA wegen Sexhandels und organisierter Kriminalität vor Gericht steht, erhebt nun auch eine Österreicherin schwere Vorwürfe gegen den 55-jährigen Rapper. Die Wienerin Kathi Steininger beschuldigt den Musikproduzenten, sie im Jahr 2000 nach einem Konzert in Wien vergewaltigt zu haben, wie der österreichische Sender "Puls 24" berichtet.

Lesen Sie auch

Von Interview-Termin zu mutmasslichem Übergriff

Der mutmassliche Übergriff soll sich nach Combs' Auftritt im März 2000 in der damaligen "Libro Music Hall" ereignet haben. Die damals 19-Jährige arbeitete als Moderatorin für einen Onlinesender und war in beruflicher Funktion bei der Veranstaltung. Nach dem Konzert wollte sie im Club "Olympia P9" ein Interview mit dem Rapper führen, der zu diesem Zeitpunkt noch unter dem Namen "Puff Daddy" auftrat.

Nach ihren Angaben trennten die Bodyguards sie von ihrem Kameramann und brachten sie unter dem Vorwand, im Club sei es zu laut für ein Interview, in den Tourbus. Dort habe der Rapper ihr Getränke angeboten, die er selbst eingeschenkt habe. Steininger vermutet, dass diese mit K.o.-Tropfen oder ähnlichem versetzt waren. Anschliessend sei es zu dem mutmasslichen Übergriff gekommen.

Juristische Aufarbeitung schwierig

Steininger habe demnach in den USA Anwälte kontaktiert und auch in Österreich Anzeige erstattet. Die Wiener Staatsanwaltschaft bestätigt gegenüber "Puls 24" eine entsprechende Anzeige. Die Ermittlungen wurden jedoch "eingestellt unter Vorbehalt der späteren Verfolgung".

Eine rechtliche Aufarbeitung des Falls gestalte sich komplex. In den USA sei es nur in Ausnahmefällen möglich, strafrechtlich gegen mutmassliche Verbrechen vorzugehen, die im Ausland begangen wurden. In Österreich wäre die mutmassliche Tat eigentlich verjährt, könnte aber wieder relevant werden, falls es in den USA zu einer Verurteilung wegen ähnlicher Taten kommt.

Langfristige Folgen für die Betroffene

Steininger berichtet von schwerwiegenden psychischen Folgen. Sie entwickelte eine posttraumatische Belastungsstörung und wurde arbeitsunfähig. Mit ihrem Schritt an die Öffentlichkeit möchte sie nach eigenen Angaben bei den Ermittlungen helfen. Combs' Anwälte haben auf Anfragen von "Puls 24" bisher nicht geantwortet. (mia/spot)

Hilfsangebote

  • Wenn Sie selbst von häuslicher oder sexualisierter Gewalt betroffen sind, wenden Sie sich bitte an das Hilfetelefon "Gewalt gegen Frauen" (116 016 oder online), das Hilfetelefon "Gewalt an Männern" (0800/1239900 oder online), das Hilfetelefon "Sexueller Missbrauch" (0800/225 5530), in Österreich an die Beratungsstelle für misshandelte und sexuell missbrauchte Frauen, Mädchen und Kinder (Tamar, 01/3340 437) und in der Schweiz an die Opferhilfe bei sexueller Gewalt (Lantana, 031/3131 400)
  • Wenn Sie einen Verdacht oder gar Kenntnis von sexueller Gewalt gegen Dritte haben, wenden Sie sich bitte direkt an jede Polizeidienststelle.
  • Falls Sie bei sich oder anderen pädophile Neigungen festgestellt haben, wenden Sie sich bitte an das Präventionsnetzwerk "Kein Täter werden".
  • Anlaufstellen für verschiedene Krisensituationen im Überblick finden Sie hier.

  © 1&1 Mail & Media/spot on news