Taylor Swifts private Textnachrichten können im Rechtsstreit zwischen Blake Lively und Justin Baldoni eingesehen werden. Eine herbe juristische Schlappe für Hollywoodstar Lively.

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Erst ein grosser Triumph, jetzt eine Niederlage: Im Rechtsstreit gegen ihren "Nur noch ein einziges Mal"-Co-Star Justin Baldoni (41) hat Hollywoodstar Blake Lively (37) eine Schlappe einstecken müssen. Wie unter anderem das US-Magazin "Deadline" berichtet, hat US-Bezirksrichter Lewis J. Liman entschieden, dass die privaten Nachrichten zwischen der Schauspielerin und Superstar Taylor Swift (35) nicht geschützt bleiben. Die digitale Korrespondenz kann daher in eingeschränktem Masse von Baldonis Rechtsteam eingesehen werden.

Taylor Swifts Nachrichten sollen für Fall "relevant" sein

Baldonis Anwälte erhoffen sich von den privaten Nachrichten Einblicke in die tatsächlichen Geschehnisse während der skandalumwitterten Produktion des Films "Nur noch ein einziges Mal". Blake Lively wirft Baldoni, der bei dem Dreh als Produzent, Regisseur und Hauptdarsteller mitwirkte, bekanntermassen sexuelle Belästigung und Vergeltungsmassnahmen vor. Ausserdem beschuldigt sie ihn und das Team seiner Wayfarer Studios, nach ihrer Beschwerde eine gezielte Schmutzkampagne gegen sie gestartet zu haben.

Der zuständige Richter Liman bezeichnete die Nachrichten von Popstar Taylor Swift nun in seiner neuen Entscheidung als "relevant" für den hochkarätigen Fall. "Lively selbst hat Swift als jemanden identifiziert, der wahrscheinlich Kenntnisse über Beschwerden oder Diskussionen bezüglich des Arbeitsumfelds am Set von 'Nur noch ein einziges Mal' hat", heisst es in der Begründung des Richters.

Taylor Swifts Name fällt nicht zum ersten Mal im Lively-Baldoni-Rechtsstreit

Der Nachrichtenaustausch der beiden US-Stars wird jetzt möglicherweise helfen, "Informationen zu finden, die Livelys Ansprüche auf Belästigung und Vergeltung beweisen oder widerlegen würden", so der Richter weiter.

Livelys Anwaltsteam hatte zuvor versucht zu argumentieren, dass die in den Nachrichten enthaltenen Informationen "irrelevant" seien "oder ihre Vorlage eine unangemessene Belastung darstellen würde". Dieser Argumentation folgte der Richter nicht.

Blake Lively trug zuletzt einen grossen juristischen Sieg davon

Schon seit Längerem taucht der Name Taylor Swift im Aufsehen erregenden Rechtsstreit der beiden "Nur noch ein einziges Mal"-Hauptdarsteller auf. Im Mai dieses Jahres wurde die Sängerin offiziell vorgeladen. Ein Sprecher Swifts kritisierte die Vorladung damals als einen Versuch, "das öffentliche Interesse auf sich zu ziehen", indem man die Boulevardpresse anheize, anstatt sich auf die Fakten des Falles zu konzentrieren. Swifts Team wies demnach darauf hin, dass die einzige Verbindung der Sängerin zu dem Film darin bestehe, dass sie die Verwendung des Songs "My Tears Ricochet" erlaubt habe.

Nur kurze Zeit später, am 22. Mai dieses Jahres, zogen Baldonis Anwälte die Vorladung Swifts zurück. Wie "Deadline" unter Bezug auf Quellen berichtet, sei dies geschehen, da Swifts Anwälte die gewünschten Dokumente freiwillig ausgehändigt hätten. In seiner heutigen Entscheidung betonte Richter Liman noch, dass Baldonis Anwaltsteam nicht einmal daran denken solle, die privaten Textnachrichten und E-Mails zwischen Swift und Lively an die Presse durchzustechen.

Zuvor hatte Blake Lively in ihrem andauernden Rechtsstreit ihrerseits einen grossen Sieg davongetragen. Ein Gericht in New York wies vor wenigen Tagen Justin Baldonis Verleumdungsklage gegen seinen "Nur noch ein einziges Mal"-Co-Star und deren Ehemann Ryan Reynolds (48) ab. Als Begründung hiess es hier, dass Baldoni die erhobenen Anschuldigungen nicht ausreichend belegen konnte. Er hatte 400 Millionen US-Dollar Entschädigung wegen angeblicher Rufschädigung gefordert. (lau/spot)  © 1&1 Mail & Media/spot on news