Justin Baldonis spektakuläre 400-Millionen-Dollar-Forderung gegen Blake Lively ist gescheitert. Ein Gericht in New York wies die Verleumdungsklage nun ab - doch die juristische Schlammschlacht ist noch nicht vorbei.
Nächste spektakuläre Wendung in der rechtlichen Schlammschlacht zwischen
Baldoni forderte 400 Millionen US-Dollar
Baldoni hatte 400 Millionen US-Dollar wegen angeblicher Rufschädigung gefordert, nachdem Lively ihn öffentlich sexueller Belästigung beschuldigt hatte. Doch Richter Lewis J. Liman stellte nun klar: Die Aussagen Livelys sind rechtlich geschützt und daher nicht klagbar. Richter Liman wies nicht nur die Verleumdungsklage ab, sondern auch weitere Vorwürfe wie angebliche Erpressung. Nur in einem kleinen Punkt liess er offen, ob Baldoni eine überarbeitete Klage bezüglich "unrechtmässiger Vertragsbeeinflussung" erneut einreichen kann.
Für Blake Lively bedeutet die Entscheidung einen Sieg, wie ihre Anwälte betonen: "Die heutige Entscheidung ist ein vollständiger Sieg und eine vollständige Rehabilitierung für Blake Lively sowie alle, die Justin Baldoni und die Wayfarer-Beteiligten in diese Vergeltungsklage hineingezogen haben - darunter
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Blake Lively hatte ihrerseits im Dezember 2024 bereits eine Klage gegen Baldoni eingereicht - wegen sexueller Belästigung und Vergeltungsmassnahmen am Set des Films "Nur noch ein einziges Mal" (Originaltitel: "It Ends With Us"), bei dem Baldoni als Produzent, Regisseur und Hauptdarsteller mitwirkte. Sie wirft ihm und dem Team von Wayfarer Studios vor, nach ihrer Beschwerde eine gezielte Schmutzkampagne gegen sie gestartet zu haben.
Nicht nur Blake Lively wurde verklagt
Neben den Prominenten hatte Baldoni auch die "New York Times" verklagt, die über den Fall berichtet hatte. Doch auch hier sah der Richter keinen Anlass für eine Verleumdungsklage. Die Berichterstattung sei durch das sogenannte "Fair Report Privilege" geschützt - ein rechtlicher Schutz, der es Medien erlaubt, über laufende oder eingereichte juristische Verfahren zu berichten, ohne für mögliche Rufschäden haftbar gemacht zu werden.
Ein Sprecher der Zeitung begrüsste das Urteil: "Wir sind dankbar, dass das Gericht die Klage gegen die "New York Times" als das erkannt hat, was sie war: ein haltloser Versuch, ehrliche Berichterstattung zu unterbinden. Unsere Journalistinnen und Journalisten haben eine wichtige Geschichte mit Sorgfalt und Fairness berichtet."
Vorwürfe durch kalifornische Regelung geschützt
In seiner ausführlichen Entscheidung stellte Richter Liman fest, dass die ursprünglichen Vorwürfe gegen Baldoni im Rahmen einer offiziellen Beschwerde bei der kalifornischen Zivilrechtsbehörde gemacht wurden - und daher unter den sogenannten Litigation Privilege fallen. Dieser schützt juristische Aussagen davor, Gegenstand von Verleumdungsklagen zu werden.
Auch die Aussagen von Ryan Reynolds, der Baldoni in einem privaten Rahmen als "Sexual Predator" bezeichnet haben soll, fielen laut Gericht unter diesen Schutz - da Reynolds auf die Darstellung seiner Ehefrau vertraute. Dasselbe gelte für deren PR-Agentin Leslie Sloane, die laut Urteil gegenüber Medien lediglich auf Livelys Version der Ereignisse zurückgegriffen habe.
Prozess gegen Baldoni startet 2026
Ein Prozess in Livelys eigener Klage gegen Baldoni und Wayfarer Studios ist für März 2026 angesetzt. Es bleibt abzuwarten, ob Baldoni bis dahin noch einmal versuchen wird, einzelne Vorwürfe in überarbeiteter Form geltend zu machen - oder ob dieses Kapitel für ihn endgültig abgeschlossen ist. (ncz/spot) © 1&1 Mail & Media/spot on news