Das Coronavirus führt dazu, dass auch der Fussball ruht. Das eröffnet die Möglichkeit, sich etwas genauer mit dem Regelwerk zu beschäftigen. Unser Autor bildet seit mehr als 20 Jahren Schiedsrichter aus und coacht sie auch auf DFB-Ebene. Während die Bundesliga pausiert, wird er einige Regeln näher beleuchten. Heute geht es um das Streitthema Strafstoss.

Alex Feuerherdt, Schiedsrichter
Eine Kolumne
Diese Kolumne stellt die Sicht von Alex Feuerherdt dar. Informieren Sie sich, wie unsere Redaktion mit Meinungen in Texten umgeht.

Kaum eine Entscheidung des Schiedsrichters sorgt im Fussball für so viele Kontroversen wie der Strafstoss, landläufig auch Elfmeter genannt. Dabei ist es doch eigentlich ganz einfach, jedenfalls in der Theorie: "Auf Strafstoss wird entschieden, wenn ein Spieler innerhalb des eigenen Strafraums bei laufendem Spiel ein Vergehen begeht, das mit einem direkten Freistoss geahndet wird", heisst es im Regelwerk kurz und bündig.

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Mit anderen Worten: Alles, was ausserhalb des Sechzehnmeterraums zu einem direkten Freistoss führen würde, führt innerhalb dieser Zone zu einem Strafstoss. Konkret also: Fouls – etwa das Halten, Stossen, Beinstellen, Rempeln, Anspringen, Treten oder Schlagen – und strafbare Handspiele der verteidigenden Mannschaft. Wie gesagt: theoretisch.

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Warum im Strafraum manchmal anders entschieden wird als ausserhalb

In der Praxis stellt sich die Sache allerdings etwas verzwickter dar. Statistisch gesehen führen mehr als drei Viertel aller Elfmeter zu einem Tor, deshalb ist der Strafstoss für das Team, das ihn verursacht, eine besonders harte Sanktion. Schliesslich ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass ein Gegentreffer daraus resultiert. Das ist der Grund, warum ein Elfmeterpfiff des Schiedsrichters regelmässig zu Protesten führt.

Den Unparteiischen ist der potenzielle Folgenreichtum von Strafstössen natürlich genauso bewusst. Deshalb entscheiden sie normalerweise nur dann auf Elfmeter, wenn das Vergehen aus ihrer Sicht eindeutig ist und kein Grenzfall vorliegt.

So kommt es, dass sich die praktische Regelauslegung bei einer Szene innerhalb des Strafraums von jener in einer vergleichbaren Szene ausserhalb des Strafraums unterscheiden kann – auch wenn es diesen Unterschied in der Theorie nicht gibt.

Ganz früher gab es keinen Elfmeterpunkt, sondern eine Strafstosslinie

Seit dem Jahr 1902 wird der Strafstoss von der bekannten Markierung aus aufs Tor geschossen. Vorher gab es, wie die Historikerin Petra Tabarelli recherchiert und auf ihrem lesenswerten Blog "Nachspielzeiten" ausgeführt hat, "keinen festen Strafstosspunkt, sondern eine durchgehende Strafstosslinie elf Meter vor dem Tor und parallel zur Torlinie. Der Schütze konnte von jedem Punkt auf der Linie den Strafstoss ausführen."

Anders als heute musste der Torwart damals auch nicht auf der Torlinie verharren, bis der Strafstoss ausgeführt ist, sondern er durfte sich dem Ball vom Tor aus gesehen maximal fünfeinhalb Meter nähern. Doch am Anfang des vorigen Jahrhunderts änderten sich die Ausführungsbestimmungen, und seitdem sind sie im Wesentlichen gleich geblieben. Geändert wurden nur Kleinigkeiten.

Wissenswertes rund um die Elfmeterausführung

Beim Elfmeter gilt beispielsweise Folgendes:

  • "Aus einem Strafstoss kann direkt ein Tor erzielt werden", heisst es in der Regel. Kann, nicht muss – eine indirekte Ausführung ist demzufolge ebenfalls möglich. Der grosse Johan Cruyff hat sich das im Dezember 1982 bei einem Spiel seines Klubs Ajax Amsterdam dann auch zunutze gemacht, wie ein Video zeigt.
  • Der Schütze muss eindeutig bestimmt sein. Es ist also nicht erlaubt, dass unangekündigt ein anderer Spieler den Elfmeter ausführt als derjenige, der für alle ersichtlich der Schütze sein wird. Ein Verstoss gegen diese Anweisung führt zu einer Gelben Karte für den "falschen" Schützen und zu einem indirekten Freistoss für den Gegner.
  • Ausser dem Torwart und dem Schützen müssen sich alle Spieler ausserhalb des Strafraums und des Teilkreises vor dem Strafraum befinden, das heisst: mindestens 9,15 Meter vom Ball entfernt sein. Zudem müssen sie sich hinter dem Elfmeterpunkt und innerhalb des Spielfeldes aufhalten. Das führt automatisch dazu, dass es beim Strafstoss kein Abseits geben kann.
  • Der Schütze muss den Ball mit dem Fuss nach vorne spielen. Ein Schuss mit der Ferse ist erlaubt, sofern sich der Ball in Richtung des Tores bewegt. Wird der Ball beim Elfmeter nicht nach vorne gespielt, muss der Schiedsrichter das Spiel unterbrechen und dem Gegner einen indirekten Freistoss zusprechen.
  • Der Schütze darf den Ball erst wieder spielen, nachdem dieser von einem anderen Spieler berührt wurde. Das bedeutet auch: Schiesst er den Ball gegen einen Torpfosten oder die Querlatte und verwandelt er den Abpraller, der ohne weitere Berührung zu ihm gelangt ist, zählt der Treffer nicht. Stattdessen gibt es einen indirekten Freistoss für den Gegner.
  • Der Strafstoss ist die einzige Spielfortsetzung, die auch dann noch ausgeführt werden muss, wenn die Spielzeit in der ersten oder zweiten Hälfte bereits abgelaufen ist.

Dem Schützen ist mehr erlaubt als dem Torwart

Wie die Bezeichnung schon verdeutlicht, handelt es sich beim Strafstoss um eine Strafe für ein Vergehen – und zwar in der torgefährlichsten Zone. Durch den ungehinderten Schuss aus elf Metern in zentraler Position und mit dem Torwart als einzigem Gegner soll kompensiert werden, was vorher regelwidrig verhindert wurde, nämlich eine Tormöglichkeit.

Das ist auch der Grund, warum der Schütze trotz der genannten Einschränkungen bei der Ausführung mehr tricksen darf als der Torhüter. Der Strafstoss ist eine Sanktion, deshalb geht es auch nicht um Chancengleichheit zwischen den beiden.

Finten während des Anlaufs sind zulässig

Finten während des Anlaufs sind dem Schützen ausdrücklich gestattet, dazu zählen auch das Verzögern, Abstoppen und Unterbrechen. Das war nicht immer so, weshalb noch heute so mancher glaubt, der Anlauf müsse fliessend erfolgen.

Nicht erlaubt ist es dem Schützen, nach vollendetem Anlauf einen Schuss nur anzutäuschen. Konkret heisst das: Wenn er das Standbein neben den Ball gesetzt und mit dem Schussbein ausgeholt hat, muss er auch "durchziehen".

Bricht er die Schussbewegung ab, dann handelt es sich nicht mehr um eine Finte, sondern um eine Unsportlichkeit, die eine Gelbe Karte und einen indirekten Freistoss nach sich zieht. Diese Variante ist allerdings so gut wie nie zu sehen.

Der Torwart wiederum muss sich bei der Ausführung des Elfmeters zumindest mit einem Teil eines Fusses auf oder über der Torlinie befinden, mit dem anderen Fuss darf er sich nach vorne bewegen. Diese Regelung gilt seit Saisonbeginn, zuvor musste der Keeper sogar mit beiden Füssen auf der Linie bleiben.

Verstösst der Torhüter gegen diese Bestimmung und wehrt er anschliessend den Ball ab, wird eine Gelbe Karte fällig, und es gibt eine Wiederholung des Strafstosses – jedenfalls in der Theorie.

Bei Verstössen während der Ausführung ist es komplex

In der Praxis sind die Referees bei Verstössen im Zusammenhang mit der Elfmeterausführung meist recht nachsichtig, wenn die Regelübertretungen nicht zu offensichtlich sind. Das Regelwerk sieht eigentlich das folgende Vorgehen vor:

  • Verstossen Mitspieler des Schützen gegen die Spielregeln, etwa durch ein zu frühes Vorlaufen, und geht der Ball nicht ins Tor, dann gibt es einen indirekten Freistoss für das verteidigende Team. Wird dagegen ein Treffer erzielt, dann kommt es zu einer Wiederholung des Strafstosses.
  • Umgekehrt verhält es sich, wenn Mitspieler des Torwarts gegen die Spielregeln verstossen: Geht der Ball nicht ins Tor, dann wird der Strafstoss wiederholt. Wird dagegen ein Treffer erzielt, dann zählt er.
  • Wenn Spieler beider Mannschaften gegen die Spielregeln verstossen, dann wird der Strafstoss grundsätzlich wiederholt – es sei denn, einer der Spieler begeht ein schwereres Vergehen. Beispiel: Der Schütze täuscht die Schussbewegung nur vor, gleichzeitig ist ein Verteidiger zu früh in den Strafraum gelaufen. Weil es für die Täuschung eine Gelbe Karte gibt, für das vorzeitige Eindringen in den Strafraum jedoch nicht, wird auf indirekten Freistoss für die Verteidigung entschieden.
  • Eine Sonderregelung gilt für den Fall, dass sowohl der Torhüter als auch der Schütze gegen die Regeln verstossen. Fällt ein Tor, dann wird der Schütze verwarnt, und es kommt zu einem indirekten Freistoss – schliesslich ist das Vergehen des Keepers ohne Auswirkung geblieben. Geht der Ball dagegen nicht ins Tor, bekommen beide Spieler die Gelbe Karte, und es gibt eine Wiederholung.

Kaum jemand wünscht sich ein penibleres Vorgehen

Das ist regelphilosophisch betrachtet alles logisch, aber es ist auch komplex – und in einer Stresssituation, die der Elfmeter für den Schiedsrichter darstellt, nicht leicht umzusetzen. Vermutlich ist auch das ein Grund, warum die Unparteiischen die Dinge beim Strafstoss gerne ihrem Lauf überlassen und nur bei sehr deutlichen Verstössen eingreifen.

Das mag man monieren, schliesslich haben die Regeln ihren Sinn. Andererseits ist die Akzeptanz von Klubs, Spielern und der Öffentlichkeit für diese recht liberale Regelauslegung gross. Kaum jemand wünscht sich ein penibleres Vorgehen. Und das beeinflusst natürlich die Praxis der Unparteiischen. Zum Schaden des Fussballs ist es nicht.

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