Innsbruck - Der Nordische Kombinierer Mario Seidl hat die Bestätigung seiner vierjährigen Doping-Sperre durch den Internationalen Sportgerichtshof (CAS) als "Fehlurteil" bezeichnet und seine Unschuld beteuert. Der 32 Jahre alte Österreicher bezeichnete seine bereits abgelaufene Sperre vom 28. November 2019 bis zum 27. November 2023 als "Justiz-Irrtum, der aus einer falschen Grundhypothese der verantwortlichen Anti-Doping-Behörden entstanden ist".

Mehr News zum Thema Wintersport

Nachdem es bei Seidl vor gut fünf Jahren bei einer Blutkontrolle zu Auffälligkeiten gekommen war, hatte Österreichs Nationale Anti-Doping-Agentur im Januar 2020 ein Verfahren gegen den dreimaligen WM-Medaillengewinner und Team-Olympiadritten von 2018 eingeleitet und diesen im Juli 2022 rückwirkend für vier Jahre gesperrt.

Seidl erhob dagegen Einspruch, der jedoch abgewiesen wurde. "Mit dem Urteil des CAS wird jetzt die Entscheidung der Schiedskommission bestätigt – damit ist diese rechtskräftig", teilte der Österreichische Skiverband mit. Da alle Wettkampfergebnisse Seidls nicht nur für die Zeit seiner nun bestätigten Doping-Sperre, sondern auch zwischen dem 6. Oktober 2016 und 18. Februar 2017 sowie 19. Februar 2019 und 1. April 2019 annulliert werden, verliert der Kombinierer zwei seiner vier gewonnenen Bronzemedaillen.

Entsetzen bei Seidl

Seidl sieht sich als Opfer und äusserte Kritik an dem Urteil. "Die Wahrheit ist: Ich habe als Athlet nie ein unkorrektes Verhalten gesetzt und mir nie etwas zuschulden kommen lassen. Ich habe eine seltene Immunkrankheit namens Hypogammaglobulinämie, die bei Entzündungen, Infekten und Verletzungen anscheinend Parameter in meinem Blutbild verändert, sodass sie als bedenklich hinsichtlich möglicher Manipulation interpretiert werden können", schrieb Seidl bei Instagram.

Er habe in den vergangenen fünfeinhalb Jahren "alles in meiner Macht stehende getan, um diesen Irrtum aufzuklären. Ich habe einen Albtraum im Wachzustand durchlebt, inklusive polizeilicher Ermittlungen mit Telefonüberwachung, Observation und Hausdurchsuchung", so Seidl.

Mittlerweile seien sämtliche strafrechtliche Ermittlungen gegen ihn eingestellt worden. "Die Sportgerichtsbarkeit aber funktioniert anders: Hier gilt nicht die rechtsstaatliche Unschuldsvermutung, hier gilt die Schuldvermutung, aus der man sich als Athlet erst freibeweisen muss", kritisierte Seidl. Dies sei ihm trotz eines Lügendetektortests und medizinischer Gutachten "leider noch nicht gelungen".  © Deutsche Presse-Agentur