Der bereits verwarnte Leipziger Kapitän kommt in Mönchengladbach nach einem taktischen Foul zur allgemeinen Überraschung ohne Feldverweis davon. Die Entscheidung des Schiedsrichters ist allerdings richtig – und das liegt an der Vorteilsbestimmung.

Alex Feuerherdt, Schiedsrichter
Eine Kolumne
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Als die Nachspielzeit in der Begegnung zwischen Borussia Mönchengladbach und RB Leipzig (1:0) fast abgelaufen war, geschah etwas, das bei vielen Betrachtern für grosse Verwunderung sorgte.

Passiert war folgendes: Marcel Sabitzer hatte Christoph Kramer bei einem schnellen Angriff der Hausherren für jeden erkennbar am Trikot festgehalten und so versucht, ihn auf unfaire Weise zu stoppen. Der Gladbacher blieb jedoch unbeeindruckt und schüttelte seinen Gegner einfach ab.

Schiedsrichter Daniel Siebert wandte deshalb die Vorteilsbestimmung an. Nicht nur Sky-Kommentator Frank Buschmann ging fest davon aus, dass der schon verwarnte Leipziger Kapitän in der nächsten Unterbrechung mit Gelb-Rot des Feldes verwiesen werden würde.

War Schiedsrichter Siebert zu nachsichtig?

Dazu kam es aber nicht: Der Referee zeigte nur Christopher Nkunku die Gelbe Karte, nachdem dieser den Angriff der Gastgeber mit einem ruppigen Foul an Jonas Hofmann beendet hatte.

Sabitzer dagegen blieb unbehelligt. Dabei verfolgte er mit seinem Griff an Kramers Trikot erkennbar das Ziel, einen möglicherweise gefährlichen Angriff durch ein taktisches Foul zu unterbinden.

Wie war es dann zu erklären, dass der Leipziger, der in der 70. Minute wegen Reklamierens die Gelbe Karte gesehen hatte, dafür nicht die Matchstrafe erhielt? War Schiedsrichter Siebert hier zu kulant?

Dazu ist ein Blick ins Regelwerk hilfreich. In der Regel 12 heisst es zunächst einmal, dass der Schiedsrichter auch bei einem Vergehen, das eine Gelbe, Gelb-Rote oder Rote Karte nach sich zieht, die Vorteilsbestimmung anwenden kann. Die fällige persönliche Strafe spricht er dann aus, sobald die Partie das nächste Mal unterbrochen ist.

Wann die Vorteilsbestimmung zum "Downgrade" führt

Dabei sind dem Regeltext zufolge jedoch zwei Besonderheiten zu beachten: "Handelte es sich beim Vergehen um das Vereiteln einer offensichtlichen Torchance, so wird der Spieler wegen unsportlichen Betragens [nur] verwarnt. Verhinderte oder unterband er einen aussichtsreichen Angriff, wird er nicht verwarnt."

Zur Erklärung: Mit "Vereiteln einer offensichtlichen Torchance" ist beispielsweise jenes Vergehen gemeint, das landläufig "Notbremse" genannt wird. Dafür gibt es bekanntlich im Regelfall die Rote Karte.

Zur "Verhinderung oder Unterbindung eines aussichtsreichen Angriffs" wiederum – das ist sozusagen die Vorstufe der "Notbremse" – zählt etwa das taktische Foul, zum Beispiel in Form eines kurzen Griffs ans Trikot des Gegners, wie es bei Marcel Sabitzer der Fall war. Das wird normalerweise mit der Gelben Karte bestraft.

Wenn der Unparteiische in diesen Situationen aber die Vorteilsbestimmung anwendet, weil das für die betreffende Mannschaft erfolgversprechender ist, dann findet bei der persönlichen Strafe anschliessend so etwas wie ein "Downgrade" statt: Aus Rot wird Gelb – und aus Gelb wird: nichts.

Der misslungene Versuch wird milder bestraft als der Taterfolg

Der Grund dafür ist, dass der Versuch eines Vergehens hier milder bestraft werden soll als die Vollendung, zumal er durch die Gewährung des Vorteils ja gescheitert, also nicht zum Tragen gekommen ist.

Mit Blick auf das Spiel in Mönchengladbach bedeutet das: Marcel Sabitzer hatte keinen "Erfolg" mit seiner Tat, weil Christoph Kramer weiterlaufen konnte und der Angriff somit nicht regelwidrig vereitelt wurde. Deshalb blieb dem Leipziger Kapitän die zweite Verwarnung, die Gelb-Rot bedeutet hätte, erspart.

Ob es tatsächlich zweckmässig war, in dieser Situation auf Vorteil zu entscheiden, ist eine andere Frage. Man könnte argumentieren, dass der Angriff nicht besonders aussichtsreich war und die Gladbacher von einer Überzahl womöglich mehr gehabt hätten, auch wenn nicht mehr lange zu spielen war.

Den "Strafrabatt" bei der Anwendung der Vorteilsbestimmung in den genannten Situationen gibt es unabhängig davon, wie der Vorteil am Ende ausgeht. Denn wenn der Schiedsrichter ihn gewährt, dann ist er davon überzeugt, dass das betreffende Team mehr davon hat als von einem Freistoss oder Strafstoss.

Wenn nach dem Vorteil jedoch ein Fehlpass folgt oder die klare Torchance vergeben wird, kann das ursprüngliche Vergehen nicht mehr geahndet werden. Das bedeutet für den Referee ein Risiko. Allerdings kann umgekehrt auch ein zu früher Pfiff für Missstimmung sorgen, wenn dadurch ein Vorteil zunichtegemacht wird.

Kein "Strafrabatt" bei harten oder respektlosen Vergehen

Das erwähnte "Downgrade" gibt es übrigens nicht bei rücksichtslosen, respektlosen oder brutalen Vergehen, also bei Fouls, die schon aufgrund ihrer Härte oder Verwerflichkeit eine Karte zur Folge haben.

Das heisst: Wer seinen Gegner nicht nur durch ein kurzes Festhalten taktisch foult, sondern beispielsweise durch ein rüdes Tackling, wird auch dann verwarnt, wenn der Schiedsrichter anschliessend auf Vorteil entscheidet.

Auch ein Ziehen am Trikot kann für den Fall, dass der Vorteil gewährt wird, noch zu einer Verwarnung führen – nämlich dann, wenn sich das Halten über mehrere Meter oder mehrere Sekunden fortsetzt. So etwas gilt als respektlos.

Das war bei Sabitzer allerdings nicht der Fall. Und deshalb gab es kein Gelb-Rot.

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