Nach dem Unfalltod der Ex-Biathletin Laura Dahlmeier in Pakistan haben ihre Eltern in Garmisch-Partenkirchen einen Gedenkort eingerichtet. Im Schaufenster des Möbelhauses des Vaters erinnert ein Foto an die verstorbene Tochter.
In Garmisch-Partenkirchen gibt es einen weiteren Gedenkort für die in Pakistan verstorbene Laura Dahlmeier. Im Schaufenster des Möbelhauses ihres Vaters Andreas steht ein grosses Porträt der Verstorbenen. Es zeigt Laura Dahlmeier siegreich und erfüllt in den Bergen. Daneben hängt eine weisse Schleife mit goldener Aufschrift: "Für immer Laura".
Zuvor war bereits in der Kirche St. Martin in Garmisch-Partenkirchen ein Gedenkort eingerichtet worden, "an dem Freunde, Nachbarn, Kollegen und ehemalige Mitschülerinnen Andacht halten können", wie das Bistum München-Freising vergangene Woche bei Facebook mitteilte.
Eine Gedenkfeier ist von Seiten der Gemeinde derweil aktuell weiterhin nicht geplant. "Garmisch-Partenkirchen macht nichts, aber auch gar nichts, ohne die Zustimmung der Familie. Die hat absoluten Vorrang", hatte Bürgermeisterin Elisabeth Koch erklärt.
Bürgermeisterin will Park nach Dahlmeier benennen
Allerdings will Koch in ihrer Heimatgemeinde einen Park nach der Ex-Biathletin benennen lassen. Das bestätigte eine Sprecherin der Gemeinde der Deutschen Presse-Agentur auf Nachfrage. "Im September-Gemeinderat werde ich einen Antrag einbringen, dass wir den Kurpark in Laura-Dahlmeier-Park benennen", hatte Koch, dem "Münchner Merkur" zuvor gesagt. Das sei "mit der Familie so abgestimmt".
Schon jetzt können Menschen in dem Park an einem weiteren temporären Gedenkort trauern. Laut "Münchner Merkur" wurde die Gedenkstätte mit einem Bild an einer Holzstele, einem Windlicht und einem Stein aus dem heimischen Gebirge am Wochenende spontan errichtet – "in engster Abstimmung mit der Familie", wie Koch dem "Merkur" sagte.

Am Donnerstag hatten die pakistanischen Behörden beschlossen, Dahlmeiers Wunsch zu respektieren und vorerst keinen weiteren Bergungsversuch des Leichnams zu unternehmen. Dahlmeier hatte schriftlich festgehalten, dass im Falle eines Unglücks, niemand sein Leben riskieren dürfe, um ihren Körper zu bergen. (lh)